Mitglied werden

Mitglied kann jeder physischer Mensch und juristische Person werden. Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein. Das Beitrittsersuchen ist an den Vorstand formlos schriftlich vorzulegen.

Die Aufnahme erfolgt durch Eintragung in die Mitgliederliste, nachdem der Vorstand des Vereins dem Antrag des neuen Mitglieds mit einfacher Mehrheit zugestimmt hat. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden.

Der Verein wird durch die Aufnahme von Mitgliedern gebildet und erneuert sich daraus. Grundsätzlich gibt es drei Arten der Mitgliedschaft,

  • ordentliche Mitglieder
  • außerordentliche Mitglieder (Förderer)
  • Ehrenmitglieder.

Ordentliches Mitglied kann jeder physischer Mensch und juristische Person werden. Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.

Außerordentliche Mitglieder (Fördermitglieder) sind Förderer des Vereins ohne Wahlrecht bei der Generalversammlung.

Ehrenmitglieder sind Menschen und Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.

Aktuell beträgt der Mitgliedsbeitrag: